326 Der preußische Landtag 1868 - 70 .
erinnere an die vielen Oberpräsidenten, Präsidenten, diezweifellos und vorzugsweise zu den höheren Verwaltungs-beamten gehören, die andern Lebenskreisen entnommensind, bis auf die allerneueste Zeit nach 1866 hinein. Siegreifen damit an eine der besten Traditionen der preußi-schen Monarchie, an die Freiheit der Bewegung des König-tums, an das Recht des Königs, die Befähigung überallda aufzusuchen, wo sie zu finden ist.
Wenn Sie diese Freiheit der Regierung mehr alsbisher in büreaukratische Formen einklammern wollen,dann machen sie beispielsweise eine so rühmliche Lauf-bahn, wie die des Ministers Roth er, welcher vom Kan-tonisten eines Reiterregiments zu der Stellung eines derausgezeichnetsten Minister durch alle Stadien des Dienstesaufgerückt ist, zur Unmöglichkeit; hätte er examiniert seinmüssen, so wäre Preußen um seine Dienste gekommen.
Ich trage kein Bedenken, dieses von der Krone ge-übte Recht aufs allerbestimmteste in Anspruch zu nehmenund dies für eine Frage zu erklären, in der die Regie-rung an ihrer Auslegung unbedingt festzuhalten für ihrePflicht erachtet.
Was die vom Herrn Vorredner (Professor Tellkampf)zuletzt gestellte Frage über die Absichten der Negierungin Betreff der Verwaltungsbeamten anbelangt, so nehmeich zwar Anstand, eine vollständige Auskunft darüber zugeben, in einem Augenblicke, wo das Staatsministeriumnoch darüber zu beraten hat; ich würde hier nichts vertretenkönnen, worüber der Beschluß meiner Kollegen nicht vorliegt.Daß überhaupt eine Aenderung in dieser Beziehung be-absichtigt wird, kann ich wohl konstatieren, und daß da-b ei ein stärkeres Zurückgreifen auf die Kräfte, welche derJustizdienst für die Verwaltung vorbereiten kann, beab-