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Der preußische Landtag 1868—70.
aber doch durch Verzicht auf die Aussprache seiner Ueber-zeugung wesentlichere Nachteile von Gemeinwesen abzu-wenden vermag. Das, glaube ich, ist der Fall, der hiervorliegt.
Ich habe selbst in meinen früheren Aeußerungenund bei der schärfsten Verurteilung des Prinzips zu einerandern Zeit immer hinzugefügt, daß ich praktisch aufdiese Frage einen sehr entscheidenden Wert nicht lege,sondern daß es mehr das theoretische Gefühl gekränktenRechtsbewußtseins war, welches nieinen Widerstand gegendieselbe bedingte.
Wenn ich nun dieses Gefühl gefangen nehme, undnicht mitsprechen lasse, sondern bekenne, daß ich gegenmeine damals offen ausgesprochene Ueberzeugung fürden Antrag stimme, und Sie selbst ersuche, dafür zustimmen und dasselbe Opfer der eignen Ansicht dem ge-meinsamen Verträgnisse der verschiedenen Faktoren dergesetzgebenden Gewalt zu bringen, so habe ich für nötiggehalten, mich über den Widerspruch auszusprechen, derzwischen meinen früheren Aeußerungen in diesen Räumenund meiner heutigen Abstimmung obwaltet, und denselbenin der Weise zu motivieren, daß ich, als Minister ineinem Verfassungsstaate, mich nicht für berechtigt halte,an meiner eignen persönlichen Ueberzeugung auf jedeGefahr hin festzuhalten, sondern unter Umständen dieUebereinstimmung der Gewalten und die Herstellung der-selben für einen Zweck halte, dem ich nicht nur berechtigt,sondern in meiner Stellung auch verpflichtet bin, Ueber-zeugungen, von deren Fallenlassen ich einen prakti-schen und wesentlichen Nachteil für das Gemeinwesennicht befürchte, im Interesse des Kompromisses aufzu-geben.