Die Nichtverfolgbarkeit der Abgeordneten. 323
Gegenstand ans der Tagesordnung des Herrenhauses. Graf Bis-marck nahm indessen sofort zu Beginn der Sitzung das Wort:
Ich bitte um Ihre Nachsicht, meine Herren, wennich vor der Tagesordnung das Wort ergreife über eineSache, die auf der heutigen Tagesordnung steht. Ichbitte mich damit zu entschuldigen, daß dringende Dienst-geschüfte es mir verbieten, der nächsten Zeit der Sitzung,in der voraussichtlich diese Sache zur Sprache kommt,beizuwohnen, wenn ich mich auch gegen Ende der Sitzungwieder einfinden kann. Es betrifft Nr. 3 der Tagesord-nung, den Guerardscheu Antrag, und ich glaube, demHause eine Erklärung und Motivierung darüber schuldigzu sein, daß ich ungeachtet des Urteils, welches ich überdie Grundlagen des Antrages in diesen selben Räumenvon dieser Stelle früher ausgesprochen habe, für denselbenstimmen werde, wenn es mir gestattet ist, mich heute auder Abstimmung zu beteiligen. Ich werde dazu geleitetvon der schon oft an dieser Stelle ausgesprochenen Ueber-zeugung, daß die Gesamtheit des konstitutionellen Lebenseine Reihe von Kompromissen bildet, welche zu fördernzwischen den verschiedenen Faktoren ich als wesentlicheAufgabe einer konstitutionellen Regierung ansehe. EinKompromiß kann niemals zustandekommen, wenn nie-mand bereit ist, von seiner Ueberzeugung einen Teil undauch von seiner ehrlichen Ueberzeugung — denn von einerandern reden wir nicht — wie es die meinige ist, denMitkonkurrenten beim Kompromittieren zu opfern. Ichhalte das für zweckmäßig und für die Stellung der König-lichen Staatsregierung für geboten, selbst danach zu han-deln und die Unterwerfung unter dieses konstitutionelleGesetz der Vereinbarung nach Kräften zu fördern überallda, wo der einzelne, ich will nicht sagen, durch Aufgabe,