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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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322 Der preußische Landtag 186870.

Regierungen und zwar vom Standpunkte der Landes-wohlfahrt aus mit Recht getadelt über die Tendenzpolitik,die vor etwa 40 Jahren über das legitimistische Prinzipmit Spanien und andern Ländern getrieben wurde, wonicht das objektive Landesinteresse, sondern, ich möchtesagen, das Urteil über die Regierungsform, die einfremdes Land sich gegeben hat, die Basis der politischenBeziehungen bildete. Hüten wir uns, dies Land zu schädigendurch eine ähnliche Tendenzpolitik! Wir sind für die Art,wie die andern Länder regiert werden, Gott sei Dank,nicht verantwortlich, weder Sie, noch ich; mir sind aberalle einigermaßen verantwortlich dafür, wie wir die Wohl-fahrt der deutschen und preußischen Bevölkerung in rich-tiger Schonung der Beziehung zu fremden Ländern wahren,ohne daß wir, wie es auch der Herr Vorredner zu meinerFreude abgelehnt hat, uns auf den Standpunkt der Kritikfremder Regierungen zu stellen haben.

4. Die Uichtverfoigbarlieit !>er Abgeordneten.

17. Dezember 1868.

Der Abg. Guerard von der freikonservativen Partei brachte imAbgeordnetenhause den Antrag ein: Artikel 84 der Verfassung lautetkünftig:Kein Mitglied des Landtages darf zu irgend einer Zeitwegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seinesBerufs gethanen Aeußerungen gerichtlich oder disziplinarisch ver-folgt oder sonst außerhalb der Versammlung desjenigen Hauses, zuwelchem er als Mitglied gehört, zur Verantwortung gezogen wer-den." (Man vergleiche die Rede Nr. 10 in Abschnitt III diesesBandes.) Der Minister Graf Eulenburg sprach im Abgeordneten-hause für den Antrag; derselbe gelangte mit großer Majorität zurAnnahme und stand in der 5. Sitzung am 17. Dezember als dritter