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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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320 Der preußische Landtag 186870.

stehende Verhandlungen mit auswärtigen Mächten öffentlichAuskunft zu geben; denn es liegt ja auf der Hand, daß,wenn man vorher und in verpflichtender Weise die Stellungder Königlichen Regierung zu den zn verhandelnden Fragenfestgelegt hat, von eigentlichen Unterhandlungen in demeinen oder dem andern Sinne, von irgend einer Ver-wertung der Sache für das Interesse des Landes nichtmehr die Rede sein kann. (Bravo! rechts.) Kommt dieSache zur Entscheidung, so wird die Königliche Negierungdasjenige thun, was sie im Interesse dieses Landes nachbester Ueberzeugung für angemessen hält, und wird sichbemühen, diese Interessen so zur Anerkennung und zurVerwertung zu bringen, wie es die Umstände irgend ge-statten. Das Maß davon aber in diesem Augenblick zubestimmen und zu veröffentlichen, lehne ich wie ichhoffe, mit Ihrer Zustimmung ab; ich würde mich audem Interesse des Landes schwer versündigen, wenn ichauf die Interpellation einginge. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg Löwe erörterte hierauf, die Konvention, welche nur zumVorteil Rußlands gereiche, dagegen für unsre Ostprovinzen dieschwersten materiellen Schädigungen im Gefolge habe, hätte ver-fassungsgeinäß dem Landtage zur Genehmigung vorgelegt werdenmüssen. Graf Bismarck erwiderte darauf:

Mir scheint, daß der Herr Vorredner im gegenwär-tigen Augenblick seiner Interpellation eine wesentlich andreRichtung gegeben hat, als ich nach dem Wortinhalt, undnach der sehr kurzen Motivierung derselben annehmenkonnte. Er hat ihr jetzt hauptsächlich die Spitze dahingegeben, ob die Königliche Staatsregierung sich befugthält, einen Vertrag derart ohne Mitwirkung des Land-tages abzuschließen oder nicht. Daß diese Frage hier inden Vordergrund treten würde, darauf konnte ich gar