314 Der preußische Landtag 1868—70.
Abg. Windthorst erklärte, er stimme augenblicklich nur des-halb gegen den Antrag des Grafen Bethusp-Huc, weil er glaube,daß die Sache nicht im preußischen Landtage, sondern nur imReichstage ausgetragen werden könne. Der Ministerpräsident er-widerte:
Ich bemerke zu den Aeußerungen des Herrn Abgeord-neten Windthorst, daß ich gewiß weit davon entfernt bin,zu irgend welcher Beeinträchtigung der Rechte des Nord-deutschen Bundes von dieser Stelle aus die Hand zu bieten;ich würde dabei vergessen, daß ich zugleich Bundeskanzlerbin. Es geschieht dies aber auch meines Erachtens inkeiner Weise durch die Verhandlungen, in welchen dasHaus sich befindet, und durch Annahme dieses Antrages,der dahin lautet, die Königliche Staatsregierung aufzu-fordern, dafür Sorge zu tragen, daß das Ministeriumder auswärtigen Angelegenheiten vom Jahre 1870 abauf den Etat des Norddeutschen Bundes übernommenwerde. Worin besteht dieses Sorgetragen? Darin, daßdie Regierung ihren Einfluß am Bunde, daß zunächstalso der Bundeskanzler seine Thätigkeit dahin anwende,den Bundesrat des Norddeutschen Bundes zu bestimmen,daß er eine Vorlage in dieser Richtung an den Reichs-tag beschließe. Wie schon bemerkt, habe ich in diesemJahre Aussicht, die Zustimmung des Bundesrates zu einersolchen Vorlage zu gewinnen, und ich hoffe, diese Aussichtwird mich im kommenden Momente nicht im Stiche lassen,wenn sie sich auch nur auf vertrauliche Vorverhandlungenbegründet. Ich war also vollkommen berechtigt, ohneirgend einer Körperschaft des Norddeutschen Bundes vor-zugreifen, die Erklärung hier abzugeben, die ich abge-geben habe, und ich glaube auch, daß dieser Beschlußohne Uebergreifen von dem gegenwärtigen Hause sehrwohl gefaßt werden kann.