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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Nebergang der auswnrtiq. Angelegenheiten Preußens rc. 313

wird, auf Abstellung einer verhältnismäßig kostspieligenInstitution hinzuwirken, sobald sie sich als überflüssig er-weisen sollte. Aber lassen Sie uns dabei die Erfahrungeiniger Jahre wenigstens zu Rate ziehen und heute dieFrage nicht abnrteilen.

Was dann endlich die Gesandtschaft in Peking an-belangt, so erlaube ich mir zu konstatieren, daß derdortige Generalkonsul faktisch bereits im Jahre 1803 alsGesandter beglaubigt worden ist, weil die chinesischenBehörden sich absolut weigerten, mit jemand, der diesenCharakter nicht trüge, in Unterhandlung zu treten, unddas ganze Generalkonsulat wäre also überflüssig geworden,wenn man ihm nicht gesandtschaftliche Rechte beigelegthätte. Es ist hauptsächlich aus diesem Grunde einst-weilen auf dem preußischen Budget geblieben. Wennder Herr Vorredner wünscht, es als vorläufig wegfallendzu behandeln, so möchte ich bitten, hiervon abznsehen,da gewissermaßen das ganze auswärtige Budget nachden Erklärungen, die ich vorhin abgegeben habe, ein inZukunft wegfallendes, wenn nicht schon ist, so doch, hoffeich, werden wird. Und wenn das ganze Budget an denBund übergeht, so möchte ich Sie bitten, darin doch nichtden Beschlüssen des Reichstages vorzugreifen, sondern dasBudget übergehen zu lassen, wie es liegt, und es nichtvorher zu verstümmeln will ich nicht sagen, aber zualterieren in einer Weise, die mit der Auffassung desReichstages demnächst vielleicht nicht stimmen würde, daspezifisch preußische Interessen allerdings bei der Ver-tretung in Peking weniger vorliegen, sondern die unsrerhanseatischen Bundesgenossen dabei in den Vordergrundtreten.