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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Die Nichtverfolgbarkeit der Abgeordneten. 199

daß sie einem Tribunal in Lübeck beigelegt werdenkönnten, nämlich einem Gerichtshöfe über das Maß derden einzelnen Ländern zu bewilligenden verfassungs-mäßigen Freiheit. Ich habe auch dies schon im vorigenJahre erwähnt; überhaupt, ich finde in dem Anträgenichts Neues, was nicht im vorigen Jahre schon Vor-gelegen hätte. Ich habe wich damals darüber ausge-sprochen; ich habe meinen damaligen Aenßerungen auchkaum etwas hinzuzufügen; meine Auffassungen habensich seitdem nicht geändert. Wohl aber hat sich dieSachlage einigermaßen geändert. Ich habe damals zu-gesagt, meinen Einfluß in Preußen zu verwenden, umdie Ansicht der Herren Antragsteller zum Durchbruch zubringen. Daß ich dies nicht ohne Erfolg gethan habe,zeigt Ihnen die Stellung, welche das Königlich preußischeStaatsministerium im Abgeordnetenhaus und welche ichselbst dazu im Herrenhause eingenommen habe. Ichhabe in einer Sitzung des Herrenhauses die Annahmedes geraden Gegenteils von dem, was ich früher vonder Stelle (auf die Bänke des Hauses deutend) em-pfohlen hatte, von dieser Stelle, wo jetzt mein Platzist, empfohlen mit der Erklärung, daß ich meine Ueber-zeugung nicht geändert hätte, daß ich aber glaubte —wie der Herr Antragsteller das in seiner ersten Aeuße-rung dargethan hat — in dergleichen Dingen, die ichpraktisch von keinem hohen Werte hielte, dem Friedenein Opfer bringen zu müssen. Ich glaube damit doku-mentiert zu haben, daß die Stellung der preußischenRegierung zur Sache wesentlich diejenige geworden ist,die die Herren Airtragsteller erstrebt haben, und daßmein Einfluß in dieser Beziehung nicht ohne Erfolggeübt worden ist. Daß er nicht hinreicht, eine politische