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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
Entstehung
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179
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Das Schuldenwesen des Norddeutschen Bundes. 179

die Regierungen Ihnen nicht eine Konzession auf demwohl abgegrenzten Gebiete der gegenseitigen Machtsphäremachen; wir sollen von Ihnen durch eine Konzession,die wir Ihnen zur Erweiterung der parlamentarischenMacht machen, das Recht, das Land zu verteidigen, er-kaufen. So, meine Herren, steht die Frage. (Unruheund Widerspruch links.)

Und einer Zumutung, die unter solchen Formengestellt wird, sich im Prinzip zu widersetzen, halte ichfür die erste Pflicht einer jeden Regierung, die aufDauer der Zustände, die hier geschaffen sind, rechnenwill. Wer bürgt uns dafür, daß Sie nicht das nächsteMal, wenn das eiserne Kriegsbudget abgelaufen ist,sagen: keine Armee oder Diäten — und auf diese Weise,ich weiß nicht, was sonst noch von uns erzwingen. DieBerechtigung dazu würde gerade ebenso stark und geradeso schwach sein, wie hier bei diesem Versuche zur Macht-erweiterung. (Bravo! rechts.)

Die Frage ist nun auf das Gebiet der meines Er-achtens ganz heterogenen Verantwortlichkeit im allge-meinen gespielt worden. Ich will dabei im Vorbei-gehen die Bemerkung machen, ich könnte mich eher mitdem Prinzip der Verantwortlichkeit des Bundeskanzlersoder seiner etwaigen Ministerkollegen vor Gericht ver-traut machen, als mit dem Prinzip, daß die Disziplinder Beamten und ihr Zusammenhang mit der Negierungdadurch gelockert werde, daß die unter dem Ministeriumstehenden Beainten direkt und unabhängig verantwortlichsind. Damit kann eine geordnete Verwaltung nicht be-stehen. Es wäre das ganz derselbe Fall, wie mit unfernHypothekenrichtern, wo das Gefühl der persönlicheilRegreßpflichtigkeit die Leute ängstlich macht und dadurch