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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
Entstehung
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178 Weiterer Ausbau der Bundesinstitutionen 1868 — 69.

Wohl des Ganzen ernst ist, für berechtigt. Was thundie Herren nun in dieser Frage? Ich will mich bei denTheorien nicht aufhalten, ich will die Frage praktischbeleuchten. Die Bundesverfassung gibt dem Bundedas Recht, Anleihen zu machen, eine solche Anleihe zueinem für nützlich erkannten Zweck, dem der weiterenAusbildung der Marine, wurde im vorigen Jahre votiert,es wird im Schlußpassus des Gesetzes der Bundeskanzlerbeauftragt, dieses Gesetz auszuführen; mit dieser Aus-führung befindet er sich noch in mora, er ist dem ihmgesetzlich zugegangenen Befehle bisher nicht nachgekommen.Nun stellen Sie einen Antrag, der praktisch die Folgehat, sowohl den Verfassungsparagraphen wegen desAnleiherechtes, als auch die gesetzlich bewilligte Marine-Anleihe illusorisch zu machen, falls Ihnen nicht dieRegierung eine Verfassungskonzession macht, falls sieIhrem Streben nach Machterweiterung, wie es in derKommission sehr bezeichnend genannt worden ist, nichtRechnung trägt. Es ist vorher gesagt. Sie wollen sichergestellt sein gegen jeden Einbruch. Was ist ein Einbruch?Hier ist ein Einbruch in die verfassungsmäßige Rechts-sphäre und Machtsphäre der Regierungen, der auf demallerdings loyalen Wege versucht wird, gegen den wirkämpfen. Wie suchen Sie nun Ihren Willen durchzu-setzen? Indem Sie nach Ihrer Auffassung, daß diesGesetz absolut notwendig ist, wenn der Bund nichtkreditlos werden soll, auf das Ausland und seine Machtin möglichen Verwicklungen Hinweisen und implioitedrohen, das Land wehrlos zu machen, (Lebhafter Wider-spruch links) — relativ wehrlos, der Wehrkraft desLandes nicht diejenige Entwickelung zu geben, welche alsdie richtige und angemessene vorausgesehen war, wenn