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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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177
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Das Schuldenwesen des Norddeutschen Bundes. 177

Bundesschuldenwesens, so können die daraus hergeleiteten Ansprüchesowohl vom Reichstage als dem Bundesrate gegen die verantwort-lichen Beamten verfolgt werden." Die genannten Antragstellerbaten dringend um Annahme dieses Amendements, selbst auf dieGefahr eines erneuerten Konflikts. Der Bundeskanzler bekämpfteden Antrag:

Der erste Herr Redner, der dem Herrn Referentenfolgte, hat uns daran erinnert, daß er und seine poli-tischen Freunde wohl nachzugeben wüßten in streitigenFragen. Meine Herreil! Wir — nicht bloß meinepolitischen Freunde und ich, sondern auch die vereintenNegierungen — haben reichlich den Beweis geliefert,daß sie auch verstehen nachzugeben zu rechter Zeit, ohnedie Furcht, dabei der Charakterschwäche geziehen zu werden,eine Furcht, die ich für eiue der Nationalkrankheitendeutscher Politiker halte, die das Zustaudekommen manchernützlichen Verständigung erschwert. Der erste Herr Rednerhat sich aber Vorbehalten, da, wo es sich um den Aus-bau der vereinigten Verfassung handle, ohne Rücksichtauf den Eindruck, den es den verbündeten Regierungenmache, die Anträge zu stellen, die ihm politisch nützlicherscheinen. Dieses Recht wird ihm auch gewiß vonkeiner Seite bestritten werden, so lange er es in derWeise betreibt, die er drastisch bezeichnet, „den Ochsenbei den Hörnern zu fassen", d. h. die Frage ehrlich undohne Beimischung andrer Fragen zu stellen. Ich mußdies Recht aber bestreiten, sobald es so geübt werdensoll, daß andre notwendige Maßregeln für den Aus-bau der Verfassung — man kann vielleicht sagen Lebens-bedingungen des Bundes dadurch in Frage gestellt werden,wenn der Wille der Antragsteller nicht erfüllt wird.Die Forderung an Bewilligung heterogener Natur zuknüpfen, dazu halte ich keine Partei, der es mit dem

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