162 Weiterer Ausbau der Bundesinstitutionen 1868—69.
dernden befindet. Wenn dieser freiwillig Einwanderndesich noch in dem in Norddeutschland militärpflichtigenAlter befindet, wird ihm auch als norddeutscher Bürger(Ruf: Sehr richtig!) diejenige Pflicht für das Land zu-fallen, welche mit diesem Alter für den norddeutschenBürger verbunden ist. (Beifall.)
Der Abg. Löwe wünschte eine ausdrückliche Erklärung dar-über, daß die strafrechtliche Verfolgung eines Zurückgekehrtenwegen unbefugten Auswanderns nicht eintreten kann, auch wenner aufgehört hat, amerikanischer Bürger zu sein. Darauf GrafBismarck:
Ich gebe diese von dem Herrn Vorredner gewünschteErklärung und könnte es fast so ausdrücken, daß wirdie fünf Jahre Abwesenheit in Amerika, verbunden mitder Gewinnung des amerikanischen Bürgerrechts, alseine Erfüllung der Militärpflicht dem Norddeutschen Bundegegenüber behandeln (Heiterkeit), wenn der neuamerikanischeBürger nicht durch seine rechtzeitige Wiederkehr eine neueMilitärpflicht gegen den Norddeutschen Bund eiugeht.
Der Vertrag wurde darauf fast einstimmig angenommen.
2. Die Reisekosten und Diäten -er Abgeordneten; dasVerfastnngstebrn ein fortgesetzter Kompromiß.
2. April 1868.
Der Abg. Waldeck stellte in der 6. Sitzung am 2. Aprilfolgenden Antrag zur Diskussion: „Die Mitglieder des Reichstageserhalten (unter Aufhebung des Artikels 32 der Verfassung, ausder Bundeskasse Reisekosten und Diäten nach Maßgabe des Ge-setzes." Man vergleiche hierzu die Reden in Band III, S. 211bis 214. Nach dem Abg. Schulze-Delitzsch hielt der Bundeskanzlernachstehende Rede: