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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Der Auswanderungsvertrag mit Nordamerika. 161

den Text der andern Sprache vollkommen authentisch.Und wenn in dein englischen Texte gesagt ist slmll lmvsrosiäsci unintorrnptocU)', so ist das eine durchaus aus-reichende Ergänzung; wir haben es nicht mit Rabulistikin solchen Dingen zu thun, sondern der Vertrag wirdvon beiden Seiten ehrlich gehandhabt werden. Ichbitte Sie also, dem Vertrage, so wie er hier ist, IhreZustimmung zu geben, an der versöhnlichen und an derfreundschaftlichen Handhabung desselben keinen Zweifelzu hegen, sondern deren versichert zu sein, zwischen die-sem Bunde und dem jenseits des Weltmeeres, mit wel-chem uns die Bande der Blutsverwandtschaft in den:Maße verbinden, daß in keinem Lande außerhalbDeutschlands auch nur annähernd eine solche AnzahlDeutscher, ja, in Deutschland geborner Deutscher sichbefindet, und daß in keinem Lande der Welt dieDeutschen, die in allen Ländern der Welt sich als Gästeoder Auswanderer wiederstnden, sich eine so warme An-hänglichkeit an ihre ältere Heimat bewahrt haben wie dort.Lassen Sie uns den Vorzug, den der Herr Vorrednerauf dieser Tribüne berührt hat, der älteste historischeBundesgenosse des nordamerikanischen Gemeinwesens zusein, von der ersten Zeit der Unabhängigkeitserklärungher, sehr hoch anschlagen und sehr wert halten! (Bravo!Bravo!)

Als hierauf der Abg. Lasker die Frage aufwarf, ob der-jenige, der, obgleich in Amerika naturalisiert, wieder seinen dauerndenAufenthalt in Deutschland nimmt, damit auch wieder der Militär-pflicht unterworfen werde, antwortete der Kanzler:

Ich bin der Meinung, daß nach dem Sinne desVertrages derjenige, welcher freiwillig nach Norddentschlandznrückkehrt, sich in der Lage eines freiwillig Einwan-

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