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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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160 Weiterer Ausbau der Bundssinstitutiousn 186869.

sation ist bisher doch nicht überall genau beobachtet, indiplomatischen Reklamationen wenigstens nicht immerals zutreffend anerkannt worden; es mag das darinliegen, daß die einzelnen Staaten darin von einerverschiedenen Praxis ausgehen und manche schon nacheinem sehr kurzen Aufenthalt den Fremden zum Bürger-recht zulassen. Jedenfalls erinnere ich mich aus meinerdiplomatischen Praxis, daß Reklamationen gegen dieHeranziehung naturalisierter Amerikaner zum Militär-dienst mir Vorgelegen haben, die erheblich unter fünfJahren abwesend waren. Der einzige Fall, wo eineAbweichung, aber kein Widerspruch zwischen der eng-lischen und deutschen Fassung stattfindet, ist im zweitenAbsatz des Artikels 1, wo der Herr Kommissarius desBundesrates die Auslassung des dem englischen Worteentsprechenden deutschen als einen Druckfehler bezeichnethat. Ich weiß nicht, meine Herren, ob es ein Druck-fehler oder ein Schreibfehler ist, der aus dem Originaldes Vertrages stammt. Sollte letzteres der Fall sein,so wird er natürlich bestehen bleiben, er ist mit demzum Vertrag erhobenen Text ein integrierender Teilund wir können ihn dann nicht mehr remedieren. Ichhalte das auch nicht für erforderlich, denn ich glaube,daß nach dem ganzen Geiste des Vertrages, nach demZusammenhang im deutschen Texte nicht angenommenwerden wird, daß der Ausdruck,fünf Jahre lang" inRorddeutschland etwa fünf erheblich von einander ge-trennte Zeiträume in verschiedenen Lebensaltern be-deutet, wobei der ganze Vertrag seinem Wesen nach nichtmehr Anwendung finden würde, wenn man z. B. diesefünf Jahre auf fünf Jahrzehnte verteilen wollte. Außer-dem deklariert sich der Text der einen Sprache durch