Die Redefreiheit der Abgeordneten. 55
than habe, zeigten Ihnen, daß ich diese Frage, die unshier beschäftigt, und die mit Unrecht Anlaß gewesen ist,auch heute wieder bittere Urteile über unfern höchstenGerichtshof zu fällen, daß die Rechtsfrage von mir fürsehr zweifelhaft gehalten wurde; erst im andern Hause,wo gerichtliche Autoritäten sich dafür erklärten, sie seienin noch höherem Grade zweifelhaft, als ich es meinte,aber nach einer andern Richtung, erst da sagte ich: Gut,dann laßt uns ausprobieren an dem Maßstabe einesProzesses, wie von den höchsten Gerichten der Rechts-zustand unsres Landes anfgefaßt, wie die Verfassungs-bestimmung interpretiert wird. Das ist geschehen, undich gehe hier -in die Frage nicht weiter ein, ob es nichtrichtig gewesen wäre, nach alle Dem, was inzwischenvorgegangen ist, den Becher nicht bis zum Gruud zuleeren, der Frage nicht ganz auf den Grund zu gehen(Bravo!), sondern sie schweben zu lassen. Indessen, esist dies nicht der Fall gewesen, und es handelt sich darum:Wie kommen wir aus dieser Spannung heraus, in dersich die Gemüter wiederum befinden? Oder noch liebermöchte ich sagen: Wie kommen wir in eine Spannungnicht hinein? Daß der jetzige Zustand, wie er nach demErkenntnis des Obertribunals sich vom rechtlichen Stand-punkt für dieses Hans darstellt, ein unwürdiger sei, wieder Herr Vorredner (Abg. v. Unruh) sagte, kann ichnicht zugeben. Wenn ich mich überzeugen könnte, daßder Zustand, in welchem von 400 meiner Mitbürgerjeder Einzelne berechtigt ist, mich zu beschimpfen, ohnedaß ich ein gesetzliches Mittel dagegen ergreifen kann,sobald wir einen so nachsichtigen Präsidenten haben, wiemir ihn in früheren Jahren gehabt haben (Abg. v. Gra-bow), wenn ich mich überzeugen könnte, daß dieser Zu-