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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
Entstehung
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Nochmals die Bündnisverträge mit Süddeutschland. 47

„Der Reichstag wolle beschließen, dem Vertrage zwischen demNorddeutschen Bunde einerseits und Bayern, Württemberg, Badenund Hessen anderseits, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereinsbetreffend, >i. >1. 8. Juli 1867, die verfassungsmäßige Genehmigungzu erteilen, und zwar:

1. in Beziehung auf jeden einzelnen der drei ersten Staatennur unter der Bedingung, daß die rechtliche Verbindlichkeitdes mit einem jeden derselben durch Preußen abgeschlossenenBündnisvertrages mit ihm nicht in Frage gestellt werden,und

2. mit der Ermächtigung für das Bundes-Präsidium in demFall, daß der Vertrag vom 8. Juli 1867 nicht mit allen,sondern nur mit einem oder einzelnen der süddeutschenStaaten zur Ausführung kommen sollte, die sich hieraus er-gebenden Aenderungen in dem Art. 8, Z 1 des Vertragesfestzustellen, vorbehaltlich der in der nächsten Sitzungsperiodeeinzuholenden Genehmigung des Reichstages."

Graf Bismarck legte seinen Standpunkt folgendermaßen dar:

Ich bin wegen eines augenblicklichen Unwohlseinsnur im stände, mit wenigen Worten meine Ansicht zurSache zu erklären. Die verbündeten Regierungen habengehofft und hoffen noch, daß der Fall, welchen das vonden Herren Braun und Genossen gestellte Amendementins Auge faßt, nicht eintreten werde; die Hoffnungensind indessen durch Nachrichten, die mir heute zugegangensind, auf ein sehr geringes Maß reduziert. (Sensation.)

Es ist im hohen Grade wahrscheinlich, daß derbayrische Reichsrat die Zollverträge verwerfen wird. Fürdiesen Fall stehe ich nicht an, offen zu erklären, daß dasAmendement der Herren Braun und Genossen vollständigdie Anschauungsweise der verbündeten Regierungen aus-drückl. (Bravo!)

Daß mit dem Bekenntnisse zu diesen Grundsätzeneine Drohung gegen unsre süddeutschen Brüder ver-bunden wäre, kann ich nicht zugeben: es ist nur die