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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
Entstehung
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Die Psnsionsbsrschtigaoz ehem . schlesw.-holst. Offiziere. 39

gierungen hatten, ist es der Kgl. preußischen Regierungam damaligen Bunde gelungen, eine Unterstützungfür die Bedürftigereil unter den Offizieren durch denDeutschen Bund zu erlangen. Das Recht auf eine solchehat der Deutsche Bund in seiner Majorität stets be-stritten.

Ich erlaube mir außerdem über die faktische Lagedieser Angelegenheit und die Stellung der Kgl. preußi-schen Regierung zu derselben eine Auskunft dahin zugeben, daß die Frage, was für diese Offiziere zu ge-schehen habe, inwieweit ihre Pensionsberechtigung recht-lich oder doch als eine nationale Schuld anzuerkenneusei, zwischen den Organen der Kgl. preußischen Negierungbereits seit längerer Zeit verhandelt, und daß alle dieseOrgane von der Ueberzeugung durchdrungen sind, daßfür diese Offiziere etwas geschehen müsse. Der Streitschwebt nur über die Kassen, aus denen es zu gescheheilhabe. Der preußische Finanzminister wünscht, daß esaus den Aversen, wenn ich es so neunen darf, desBundeskriegswesens bestritten werde, während die Militär-verwaltung des Blldgets der Meinung ist, daß es keineSchuld sei, die sich aus dem unmittelbaren Bedürfnissedes deutschell Wehrspstems ergebe, und die deshalb ausden 225 Thalern pro Kopf befriedigt werden müsse,sondern daß, wenn es überhaupt eine nationale Sachesei, sie entweder der engere preußische Staatenverband,dem Holstein jetzt angehört, oder der gesamte Nord-deutsche Bund als eine nationale Schuld zu tragen habenwerde.

Wenn ich berufen sein werde, in meiner Stellungals Bundeskanzler mich über die Frage zu äußern, sosehe ich voraus, daß ich mich weniger den Argumenten