34 Erste ord. Session d. Nordd. Reichst. 10. Sept.—26. Okt. 1867.
kleine Zivilgemeinds zu beaufsichtigen habe, könne gegen ange-messene Remuneration die Seelsorge für die katholischen Marine-angehörigen mit versehen. Der Bundeskanzler erklärte:
Auch wenn der Antrag, der vorliegt, nicht ange-nommen werden sollte, kann ich doch die Zusage geben,daß auf Veranlassung des Bundespräsidiums die Be-dürfnisfrage der sorgfältigsten Prüfung in der Zwischen-zeit bis zur Vorlage des nächsten Budgets unterzogenwerden wird; und wenn sich dabei auch nicht ein striktesBedürfnis, sondern eine im Interesse der Seelsorgewünschenswerte Verwendbarkeit eines katholischen Geist-lichen Herausstellen sollte, so hat der Herr Kommissarfür die Marineangelegenheiten vorher schon erklärt, daßein prinzipielles Bedenken dagegen nicht obwaltet, undin einem solchen Falle würde der Antrag ganz zweifellosseiner Erfüllung entgegengehen, unabhängig von demSchicksal, welches er heute in dieser Versammlung hat.
Der Antrag Kratz wurde abgelehnt.
10. Die Aufhebung der wnchergesehe.
10. Oktober 1867.
In der 17. Sitzung des Reichstages am 10. Oktober kam einGesetzentwurf des Abg. Lasker zur Verhandlung, dessen Hauptinhaltin folgendem Z 1 ausgedrückt ist: „Die Höhe der Zinsen sowie dieHöhe und Art der Vergütung für Darlehen und andre kreditierteForderungen, ferner Konventionalstrafen, welche statt der Zinsenfür die verspätete Rückzahlung eines Darlehens oder einer sonstkreditierten Forderung zu leisten sind, unterliege» der freien Verein-barung. — Die entgegenstehenden privatrechtlichen und strafrecht-lichen Bestimmungen werden aufgehoben." Dazu stellte der Abg.v. Blanckenburg folgendes Amendement: „Für den Fall der An-nahme des Antrages Lasker den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen: