Die Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers.
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standen habe. Ich glaube, daß ein Widerstreben gegendie Bewilligung unbekannter Organe zugleich gestütztist von einer gewiß erklärlichen und berechtigten Neu-gier, näher zu wissen, wie die Sachen eigentlich gemachtwerden. (Heiterkeit und Ruf: „Sehr wahr!")
Ich glaube, auf diese Frage einiges Licht wenigstenszu werfen, wenn ich Ihnen sage, daß ich als Kanzlerkeine irgendwie prinzipiell wichtige Sache in den Bun-desrat einbringe, ohne mich vorher mit meinen preußi-schen Herren Kollegen darüber verständigt zu haben.Ebenso setze ich voraus, daß meine Kollegen im Bundes-rate, soweit sie selbst Staatsminister sind, ihrerseits ihrVotum nicht abgeben und zu den eingebrachten Sachennicht Stellung nehmen, und daß sie keine Anträge ein-bringen werden, über welche sie nicht mit ihren zuHause die Verantwortlichkeit tragenden Kollegen einigsind. Ich habe schon in den Diskussionen des verfassung-gebenden Reichstages erwähnt, es werde die Aufgabe desBundeskanzlers sein, mit seinen preußischen KollegenFühlung zu halten. Diese Fühlung wird dadurch ge-wonnen und bewahrt, daß ich für Preußen keine Vor-lage in den Bundesrat einbringe und keine wesentlicheund durchschlagende Erklärung abgebe, ohne mich vorherdes Einverständnisses der übrigen preußischen Kollegenversichert zu haben. Jede preußische Vorlage, die inden Bundesrat gebracht werden soll, erscheint vorherauf den: amtlichen Vortragsregister des preußischenStaatsministeriums und wird dort diskutiert, geradeals ob sie in den preußischen Landtag eingebracht werdensollte, und der Unterschied ist äußersten Falles der, daß,wenn beispielsweise der Ministerpräsident mit dem Votumeines seiner Kollegen in Bezug auf eine rein preußische