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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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24 Erste ord. Session d.Nordd. Reichst. lO.Sept.—26. Okt. 1867.

stellt und werden danach handeln, und ich könnte mich8an3 xllrasö damit einverstanden erklären, wenn nichtAenßerungen, die neulich bei Gelegenheit der Wahl-prüfung von Königsberg ") hier — wie es schien — mitZustimmung der Majorität des hohen Hauses — überden Beamtencharakter der Offiziere fielen, mich nötigten,der Voraussetzung Ausdruck zu geben, daß wir dieOffiziere des stehenden Heeres hier unter den Ausdruck„Beamte" nicht ohne weiteres mitbegreifen.

Wenn der Herr Vorredner außerdem die Schwierig-keit zur Sprache gebracht hat, die die Stellung desBundeskanzlers zu den preußischen Ministerien und ihrenBeamten hat, so wird mir vielleicht bei Prüfung derSpezialetats Gelegenheit werden, mich näher darüberauszusprechen. Einstweilen kann ich die von ihm gegenden Schluß seiner Rede gestellte Frage nur dahin beant-worten, daß der Bundeskanzler zweifellos der einzigeverantwortliche Beamte der Bundesverwaltung ist, wiedas ja aus der Verfassung von selbst hervorgeht. Wieer sich mit seinen Kollegen im preußischen Ministeriumabfindet und einrichtet, das ist allerdings eine sehr schwie-rige Frage, und ich weiß nicht, warum der Herr Vor-redner — und welches Interesse er dabei haben kann —die Schwierigkeiten dieser Verständigung dadurch erhöht,daß er mich nötigen will, über die Modalitäten, in denendas erfolgt, mich öffentlich auszusprechen. (Heiterkeit).

Die Verwaltung für Post und Telegraphen wirdin nächster Zeit bereits von dem Handelsministerium

Die Wahl des Generals Vogel v. Falckenstein im 3. Königs-berger Wahlkreise war in der 6. Sitzung vom 18. September wegender Bildung von Militärwahlbezirken und Einsetzung des Wahl-vorstandes aus Militärs für ungültig erklärt worden.