Zum Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes.
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getrennt werden, und insofern sie Bundessache ist —und darin wird dem Herrn Vorredner erinnerlich sein,macht die Verfassung einen abgrenzenden Strich — wirdsie an das Bundeskanzleramt übergehen; und um dieEinheit der preußischen Verwaltung nicht zu zerreißen,wird es dann notwendig werden, denjenigen Teil derTelegraphen- und Postverwaltung, welcher nach der Ver-fassung preußisch bleibt, demselben preußischen Beamtenzu unterstellen, welcher zugleich Bundeskanzler ist, näm-lich dem Ministerpräsidenten, und die Sachen werdenthatsächlich durch das Bundeskanzleramt bearbeitet werden.
Auf die übrigen Fragen behalte ich mir, wie ge-sagt, vor, näher einzugehen bei der Erörterung desSpezialetals, und kann dem Herrn Vorredner einstweilennur versichern, daß das große Maß von gegenseitigemkollegialischen Vertrauen, welches die Mitglieder des gegen-wärtigen Ministeriums beseelt, allerdings ein ganz we-sentlicher und unentbehrlicher Faktor zur Fortführungder Geschäfte in dieser Form ist; außerdem habe ichmich schon auf dem konstituierenden Reichstage dahinausgesprochen, daß, nachdem dem Bundeskanzler dieVerantwortlichkeit, und zwar die alleinige ministerielleVerantwortlichkeit für den ganzen Umfang der Geschäftebeigelegt worden war, meines Erachtens nur derpreußische Ministerpräsident Bundeskanzlersein könne, weil diesem sein Amt an sich einen stär-keren Einfluß im preußischen Ministerium verleiht.
Als hiernach der Abg. Twesten erklärte, daß die vorge-schlagenen Resolutionen nur die Bedeutung von Wünschen undAnregungen haben sollten, erwiderte Graf Bismarck:
Ich würde gar keine abmahnenden Worte in Bezugauf die erste Resolution gesagt habeil, wenn sie die Ge-
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