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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
Entstehung
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Zum Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes. 21

ersten auf den Kassenabschluß für dasselbe folgenden EtatS-entwurf als Einnahme und Ausgabe vorzutragen.

4. Die Errichtung neuer Behörden ober Beamtenstellen,sowie die Erhöhung von Beamtengehältern darf nicht ohnevorgängige Bewilligung des Reichstages durch den Haus-haltsetat oder durch ein besonderes Kreditgssetz erfolgen.

Nachdem der Abg. Twesten diese Resolutionen in ausführ-licher Rede motiviert hatte, erhob sich sofort der Bundeskanzler:

Ich werde mich in dem gegenwärtigen allgemeinenStadium der Debatte, wie ich glaube, darauf zu be-schränken haben, mich über die vier von dem HerrnVorredner vertretenen Resolutionen zu äußern, oder diesandern Kollegen aus dem Bundesrate zu überlassen.

Was zunächst die erste Resolution anbelangt, dieZeit der Berufung, so ist durch die Fragen, welche andas Bundeskanzleramt gestellt worden, und durch dieAntworten, welche darauf ergangen sind, die vollsteUebereinstimmung der Wünsche des Reichstages mit denendes Präsidiums festgestellt. Ich wußte in der Thatnicht, welchen andren Zeitpunkt das Präsidium zur Be-rufung des Reichstages zu wählen wünschen sollte, alseinen in der ersten Hälfte des Jahres, da ich demHerrn Vorredner vollkommen darin recht gebe, daßnamentlich unsre sozialen Gewohnheiten einer Sommer-session nach vielen Richtungen hin widerstreben; niemandempfindet es mehr als diejenigen, welche mit der Arbeitder Staatsmaschine am stärksten belastet sind, die Ministerund ihre Beamten, wie unerwünscht eine Sommersessionist; notwendig kann sie indessen dennoch werden. DieseErklärung lag Ihnen bereits vor, nichtsdestowenigerbeantragen Sie, dieselbe noch in Form einer Resolutionzu kleiden. Ich kann kaum annehmen, daß damit dieAbsicht ausgesprochen werden soll, das Präsidium in der