20 Ersteord.Sessiond.Nordd. Reichst. lO.Sept.—26.Okt. 1867.
in diese Lage gekommen, wenn die Haltung der Bevöl-kerung von Schleswig eine andre, wenn sie wenigerpartikularistisch, mehr deutsch von Hanse aus gewesenwäre (lebhaftes Bravo!) — wenn nicht viele in ihremganzen Verhalten zu gunsten dynastischer Intrigen ver-gessen hätten, daß sie Deutsche sind. Ich will diesenWeg nicht weiter gehen, alte Wunden nicht aufreiben.Es wird eine andre Gelegenheit geben, darüber abzu-rechnen.
4. Sum HlMsIMsetat des Norddeutschen Sundes.
27. September 1867.
In der 9. Sitzung vom 27. September trat der Reichstag indie Generalberatung des Bundeshaushaltsetats für das Jahr 1868ein. Dazu brachten die nationalliberalen Abgg. v. Forckenbeck,v. Hennig, 1>r. Stephani und Twesten vorweg folgende vierResolutionen ein:
Der Reichstag wolle beschließen, zu erklären:
1. Der Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes istregelmäßig dem Reichstage spätestens sechs Monate vor Be-ginn des Etatsjahres (dem 1. Januar) zur verfassungs-mäßigen Beschlußfassung vorzulegen, damit die Feststellungdes Bundeshaushaltsgesetzes rechtzeitig erfolgen kann undden einzelnen Staaten die erforderliche Zeit zur rechtzeitigenOrdnung ihres Budgets verbleibt.
2. Etatsüberschreitungen und außerordentliche Ausgabensind im Laufe des Jahres, nach dem Etatsjahre, in welchemsie erfolgt sind, mit einer Uebersicht der wirklichen Ein-nahmen und Ausgaben dem Reichstage zur Beschlußfassungvorzulegen.
3. Mit Rücksicht auf Artikel 70 der Bundesverfassung(wonach zur Bestreitung der Ausgaben zunächst die etwaigenUeberschüsse der Vorjahre zu verwenden sind) sind die Ein-nahme- und Ausgabereste eines jeden Etatsjahres in dem