Nachtrag zur Luxemburger Frage.
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hätten in einen Krieg stürzen sollen wegen eines Gar-nisonrechtes, welches wir nicht als ein zweifelloses hin-stellen konnten — wie ich hiermit konstatiere; hätten wires als zweifellos ansehen können, dann lag die Frageanders, dann hätten wir für ein Recht eintreten können.Dieses Recht aber war erloschen, und wir hatten gegenden ausgesprochenen Willen des Souveräns in Luxem-burg Garnison zu halten nicht mehr Recht, als wir etwain Rastatt hätten gegen den Willen des Großherzogsvon Baden, als wir in Mainz haben würden, wennder Großherzog von Hessen nicht einen neuen Vertrag,durch den er es uns wiederum konzediert hat, mit unsgeschlossen hätte.
Aus diesem Grunde haben wir vermieden, dieseFrage bis aufs Aeußerste zu treiben, und ich glaube, Se.Majestät der König hat sich den Dank der deutschenNation dadurch erworben, daß er der für einen krieg-gewöhnten Monarchen, für ein kriegerisches Volk naheliegenden Verführung, die öffentliche Meinung aufzu-regen und seinem bisher siegreichen Heere von neuemdas Signal zum Kampfe zu geben, widerstanden hat aufdie Gefahr hin, von solchen, welche ihn auf dem Stand-punkte, wie der Herr Vorredner, angreifen, verdächtigtzu werden. Dadurch, glaube ich, hat Se. Majestät sichden Dank des deutschen Volkes erworben, wie das auchhier von einer den Regierungen entgegenstehenden Seiteim Anfänge der Diskussion anerkannt worden ist, indemdie Mäßigung, die in diesem Falle gezeigt worden, ge-rühmt wurde. Die deutschen Fürsten haben die Gewohn-heit, ihre Heere in den Krieg zu führen oder zu beglei-ten, und infolgedessen auch in erhöhtem Maße das Be-dürfnis, auf dem Schlachtfelds und im Lazarette dem