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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
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also nicht genvthigt, auf der Zollstätte zu erschei-nen.

Bei denen Maaren so zwar einen höherenZoll als einen halben Thaler bezahlen, aber dochso, daß der Zoll nebst der Verbrauchssteuer unterll Thaler für den Zentner bleiben, sind Kleinig-keiten, die im Gewichte bis 3 Pfund betragen,dem Zolle und also auch der Angabe nicht unter-worfen.

Bei denen Maaren, die über 5 Thaler anZoll und Verbrauchssteuer zahlen, als Kaffee,Thee, Zucker, Taback, ist eine Quantität voneinem Pfunde dem Zolle und der Verbrauchssteuernicht unterworfen.

Eine Folge hievon ist, daß sich um Sen Staatein schmaler Grenzstreifen bildet, wo die Leutesich diese Maaren gelegentlich jenseits der Grenzefür sich und ihre Nachbaren holen, wenn sie ge-rade jenseits etwas zu thun haben. Der Verlust,den die Zollkassc hiedurch erleidet, ist geringe,weil dieser Streifen, der Natur der Sache nachbei einem Vortheil von 1 Ggr. aufs Pfund Kasftnur schmal seyn kann. Der Dienst der Zölle wirdaber durch diese Einrichtung sehr erleichtert, einegroße Menge Angestellte werden erspart/ und derschmale Streifen brächte vielleicht nicht so vielauf, als diese größere Menge der Zollbedieute»kostete. Der größte Borthcil ist aber der, daßhiedurch alles Kleinliche und Veratorische wegfällt,welches.überall ist,, wo mau nicht diese Emrich-