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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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Ich will die Belege zu ihrem Aufsatze inkurze Sätze zusammenftcllen.

* * »

Sie sagen: "Daß die Grundsteuer wirke wieein Kapital, das nicht gekündigt werden könnte; und daß das Kündigen der Kapitalien fürden Ackerbau so verderblich, da es den Landmannso sehr in Verlegenheit setze, der nicht, wie derBankier, ausgebreitete Geldverbindnngcn unter-halte.«

Ich weiß nicht, ob unsere Schriftsteller überdie niederländische Ackerwirthschaft es bemerkthaben, daß nach der alten Gesetzgebung des Lan-des kein Kapital konnte gekündigt werden, solange die Zinsen bezahlt wurden. Der Grund-cigenthümcr hatte gegen seine Gläubiger ein ewi-ges Moratorium, und sic konnten vor lloe I3ok5V3N Lrsbsnt nicht klagbar gegen ihn werden.Der Grundcigenthümer aber konnte kündigen.

Die französische Gesetzgebung hat diesesaufgehoben; allein da Gesetze keine rückwirkendeKraft haben, so sind alle alten Kapitalien geblie-ben, und Brabant steckt ganz voll davon. DieGrundcigenthümer kündigen nicht, weil sie zueinem sehr niedrigen Zinsfuß stehen, gewöhnlich3 pCt., und die Besitzer der Rente können nichtkündigen.