Druckschrift 
Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
Seite
196
Einzelbild herunterladen
 

190

Wcltklugheit der französischen Regierung darinfinden, daß sie im Jahr 1812 das Branntcwein-brcnnen verbot. Und wenn damals das Volksagte:

Das Korn ist theucr, aber was würde cserst theuer geworden scyn, wenn dasBrannteweinstochen nicht verboten; unddaß es für den gemeinen Mann kein Schade,daß der Franzos im Lande,«so ist das biblische Sprüchwort auf die also,sprechende Menge anwendbar:Herr, vcrgieb

ihnen, denn sie wissen nicht, was sie reden.«

Nun lassen Sie uns jzum Schluß die Sackenoch von Seiten der Ausführbarkeit und desRechts, mit Rücksicht auf den preußischen Staat,betrachten.

Es ist am andern Orte im Beobachter alsein Vorzug der geographischen Lage des preußi-schen Staats gerühmt worden, daß feine End-punkte an die Maaß und an die Memel stoßen,daß eine völlige Mißerndtc bei dieser Lage nie zufürchten siehe, weil diejenige Witterung, welchedem' einen Ende schädlich, dem andern nützlichsrvn könne, auch in einer solchen Ausdehnungdieselbe sich fast nie gleich sey.

Wenn wir über diese Art des Vorzugeseinverstanden sind, so ergiebt sich daraus, daß dieVerhältnisse des preußischen Staats sehr verschie-den sind, die Vcrwaltungsmaaßregcln, welche inallen Thcilcn desselben nicht dieselben vernünftiger