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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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gemacht, alle theoretischen Raisonnements überDinge meines Gesichtskreises an die praktischeErfahrung zu hakten, und diese redet ihrer An-sicht über das Brannteweiubrennen nicht dasWort. Sic hat mich vielmehr gelehrt, daß, wäreim verwichcnen Jahre das Brannteweiubrennenaus Früchten verboten worden, unendlich vielvon diesen der Menschen Nahrung entzogen wor-den wäre, und daß ihre Meinung nicht gegrün-det:

"Ein Verbot der Art führe sämmtlicheFrüchte in die Mehlkonsnmtion.^

Ich treibe ansehnliche Branntewcinbrennerci,die aber hauptsächlich auf Kartoffeln basirt ist.Da ich im Verhältmß zu dem Viehstande, welcherzu dem mir nvthigen Düngergcwinn erforderlichist, wenig Heugcwinne, so ist bei Regulirungdieses Viehstandcs, zu dessen gedeihlicher Ernäh-rung, eine Hauptrücksicht auf die Abgänge derBrennerei,'genommen. Würde nun das gedachteVerbot cingetrctcn scpn, so war nicbts natürlicher,als daß ich die Kartoffeln mit meinem Vieh rohzu verfüttern gezwungen war, um dasselbe imLeben und in gutem Stande zu erhalten. Hierzukam noch, daß die Kartoffeln meiner Gegend garkein gesuchter Artikel, und folglich nicht im rich-tigen Vcrhältniß ihres innen: Werthes zu demdes Getreides, dem Preise nach, standen. Diesesmüßte sich erklären, wenn man erwägt, daß dievorjährigen Getreidepreise dieser Gegend, nicht