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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
Seite
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theile, welche aus der Vereinigung mehrererdeutschen Staaten zu einem gemeinschaftlichen Fa-brick-und Handelssystem hervorgehen könnten,haben der Regierung um so weniger unbekanntbleiben können, da sie auf sehr leicht zu überse-henden Verhältnissen beruhen. Mit steter Rück-sicht hierauf ist der Plan zur Reife gediehen, des-sen Ausführung des Königs Majestät jetzt befoh-len haben; und welchem gemäß eine Zottlinie dieäußern Grenzen der drei westlichen Provinzen desStaats umschließen, dem inländischen Gewcrbe-flciße durch verhältnißmäßige Besteurung dergleichartigen fremden Erzeugnisse einen billigenVorzug sichern, und die Freiheit des Verkehrsmit den östlichen Provinzen durch Aufsichtgegen die Einmischung fremder Fabrikation mög-lich machen und schützen wird. Es liegt ganz indem Geiste dieses Plans, eben sowohl auswärtigeBeschränkungen des Handels zu erwidern, alsWillfährigkeit zu vergelten, und nachbarlichesAnschließen an ein gemeinsames Interesse zu be-fördern.

So werden auch die Herren Fabrick-Inhaberin den Gemeinen Rheid, Süchteln, Gladbach,Viersscn und Kaldenkirchen!2hre Wünsche in soweit erfüllt sehen, als es bei den Mitteln, wel-che der Regierung zu Gebote stehen, und mit ge-rechter Rücksicht auf das Ganze, wovon sie nureinen Theil ausmachen, möglich ist. Es wird