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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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richtete und mit einer Vorstellung an mich beglei-tete Bittschrift vom 27. April eröffne ich ihnenhiermit Folgendes:

Die Fabxick-Inhaber aller Staaten habenseit sehr langer Zeit schon versucht, die auslän-dische Mitwcrbung nicht blos durch die Vorzügeund Wohlfeilheit ihrer Maaren, sondern auchdurch Zwang auszuschließen. Sie haben deshalbbei ihren Regierungen stets um Verbote, oderwenigstens hohe Bestcurungen fremder Fabrikateuachgesucht, und auch größtentheils erhalten.Solche Erschwerungen der Einfuhr fremder Fa-brikate bestehen seit mehr als einem Menschenal-ter in mehreren der größten Europäischen Staatenund bei den verschiedensten Verfassungen, und siebreiten sich fortschreitend über mehrere Länderund Maaren-Artikel in dem Maaße aus, in wel-chem mit dem allgemeinen Fortschreitcn der Kul-tur sich auch der Kunstfleiß immer mehr verbrei-tet und entwickelt. Dem Preußischen Staate sindsie auch keinesweges fremd geblieben, und cshaben in der größer« Ländermaffe desselben schonseit mehrern Negierungen Verbote oder hohe Ein-gangsgcfälle gegen die wichtigsten fremden Fabri-kate bestanden.

Der Gewerbefleiß in der Provinz Kleve, Jü-lich, Berg erhob sich zu einer Zeit, wo dieseLänder unter mehrern Landesherr» vertheilt, undso vielfach mit Grenzlinien durchschnitten waren.