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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
Seite
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worden, ist dieses nichts Seltenes. Wennirgend so ein Dutzend Spießbürger beisammensitzen, und die Noth dcS Landes in Betracht zie-hcn, so machen diese eine Bittschrift aus Parla-ment, in welcher .sie mäßig über die Ministerschelten, und um nichts weniger, als um eineParlamentsrcform bitten. Sie senden diese anein Mitglied des Hauses, dieser überreicht sie,und da nun niemand vorhanden, der sich einerso dünnen und nüchternen Bittschrift annimmt,so wird sie auf die Tafel gelegt, und das Hausfahrt in der Ordnung der Materien fort, die esan dem Tage zu verhandle» hat (das Haus, heißtcs, geht zur Ordnung über.) Anders aber ist es,wenn so eine Bittschrift von Lord Grcy abgefaßt-nnd von den Angesehensten in den Grafschaftenunterschrieben worden. Diese ist dann mit einergenauen Kcnntniß des Gegenstandes abgefaßt,'und kommt zur Berathung. Und wenn sie auchnachher verworfen wird, so ist doch durch dieseVerhandlungen die Nation über den Gegenstandvollkommen unterrichtet worden.

Wenn die Leute das Recht haben sollen, ver-nünftig zu reden, dann kann man ihnen das an-dre, unvernünftig zu reden, nicht streitig ma-chen.

Eben so mit den Bittschriften. Wenn dasVolk das Recht hat, vernünftige zu machen, somnß cs auch das Recht haben, unvernünftige zumachen. Will man hierüber dem Minister ein