Zölle thut. Endlich: daß er diese Zölle nach sei-ner Örtlichkeit einrichtet — denn was an demeinen Orte zweckmäßig ist, das ist cs nicht aneinem andern — und daß er in diesen Zöllen einfestes System befolgt und dieselben Grundsätze ineinen Jahrzehcnd wie im andern, damit die Ge-werbe, diese einmal kennend, sich darnach cinrich-ten und vor Schaden hüten können.
Man muß nun bei den Zöllen zweierlei Ar-ten derselben unterscheiden:
L) Nothzölle, die angelegt werden, umbestehende Fabricken von ihrem Untergänge zuretten,
2) Allgemeine Zölle, die nicht we-gen einzelner Gewerbe angelegt werden, son-dern bloß nur die Gewerbe und den Ackerbau imAllgemeinen zu begünstigenvon dem Gesichts-punkte ausgehend: daß der Lehnherr verbunden,die Lehne und die Lehnlcute zu vermehren, allge-meiner Nothdnrft und Sicherheit wegen.
Was die Nothzölle betrifft, so ist dieses et-was, worüber sich nichts im Allgemeinen sagenläßt, sondern nur in einem gegebenen Falte beigegebenen Verhältnissen und gegebenen Zahlen.
Bei diesen fragt sich zuerst: Wie viele sindder Gewerbe, die sich jetzt im Rothstande befin-den? — wie viel beträgt ihre Ausbeute? —Welche Mittel stehen uns zu Gebot, sie zu schü-tzen? — Wie hoch müssen die Zölle sscyn, wennsie ihnen nützen sollen, wenn sic als Prohibitiv-