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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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Zölle thut. Endlich: daß er diese Zölle nach sei-ner Örtlichkeit einrichtet denn was an demeinen Orte zweckmäßig ist, das ist cs nicht aneinem andern und daß er in diesen Zöllen einfestes System befolgt und dieselben Grundsätze ineinen Jahrzehcnd wie im andern, damit die Ge-werbe, diese einmal kennend, sich darnach cinrich-ten und vor Schaden hüten können.

Man muß nun bei den Zöllen zweierlei Ar-ten derselben unterscheiden:

L) Nothzölle, die angelegt werden, umbestehende Fabricken von ihrem Untergänge zuretten,

2) Allgemeine Zölle, die nicht we-gen einzelner Gewerbe angelegt werden, son-dern bloß nur die Gewerbe und den Ackerbau imAllgemeinen zu begünstigenvon dem Gesichts-punkte ausgehend: daß der Lehnherr verbunden,die Lehne und die Lehnlcute zu vermehren, allge-meiner Nothdnrft und Sicherheit wegen.

Was die Nothzölle betrifft, so ist dieses et-was, worüber sich nichts im Allgemeinen sagenläßt, sondern nur in einem gegebenen Falte beigegebenen Verhältnissen und gegebenen Zahlen.

Bei diesen fragt sich zuerst: Wie viele sindder Gewerbe, die sich jetzt im Rothstande befin-den? wie viel beträgt ihre Ausbeute?Welche Mittel stehen uns zu Gebot, sie zu schü-tzen? Wie hoch müssen die Zölle sscyn, wennsie ihnen nützen sollen, wenn sic als Prohibitiv-