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erhielt er mit der Aufnahme als Meister zugleichdas Recht, als Meister zu arbeiten.
Die Mcistersöhne mußten in die Fremde ge-hen, und als Gesellen in andern Städten nudbei andern Meistern arbeiten, und wenn sie vonder Wanderschaft zurückkamen, erhielten sie in ih-rer Vaterstadt das Meisterrecht.
Die Zünfte arbeiteten nur für ihre Stadtund die nächste Umgegend, denn jede Stadt hat-te ihre eigenen Zünfte, die es nicht litten oderduldeten, daß aus einer andern Stadt solcheWaarcn hereingebracht wurden, die sie selber ver-fertigten. So war die Zunft der Schuster, dieder Schneider, die der Tischler, die der Zimmer-leute, die der Rothgcrber, die der Wcifigcrber,die der Bierbrauer rc. rc. alle auf das Bedürfnißihrer Stadt angewiesen.
Andere Zünfte, wie z. B. die der Tuchberei-ter, welche auch in den Städten verkauften, wokeine Tuchberciter waren, hatten für ihre Maa-ren einen größer» Kreis des Absatzes.
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In vielen Städten waren Jahrmärkte undMessen errichtet, zum leichteren Austausch derWaarcn, durch Kauf und Verkauf.
Da die Städte es erkannten, wie vorthcil-haft ein solcher Jahrmarkt für sie sey, so errich-teten alle Städte Jahrmärkte, und auf diesem