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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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und um dieses zu verhüten, so hatten sie siedurch Zünfte gebunden. Denn damals war dieGesetzgebung der Städte noch in den Städtenselber, und die höchste Staatsgewalt war nochnicht so entwickelt, daß sie sich unterfangen konn-te, den Haushalt, selbst der kleinsten Landge-mcinen, zu ordnen.

Die Bürger, welche wohl wußten, was zuihrem Frieden diente, sonderten die Gewerbe inZünfte, und diese Zünfte lebten in allem, wassich auf ihr Gewerbe bezog, unter eigenen Gese-tzen. Sie bildeten das in den Städten, was dieManie in der Ackcrverfass»ng der Sachsen war.

Jeder Hausvater der in der Zunft ausgenom-men worden, war Meister. Als solcher hatte erin der Zunft Sitz und Stimme bei der Wahl desAltmeisters, und konnte selber zum Altmeister ge-wählt werden.

Nur die Söhne der Meister wurden wiederin die Zunft ausgenommen. Kein Fremder, oderer heirathc denn die Tochter eines Meisters oderdie Wittwe eines Meisters. ^ Auf diese Weisewar es vorgesehen daß sich die Meister nicht zusehr vermehrten, und genöthigt, einander durchschlechte Waarc und durch Arbeiten unter Preiszu schaden. Denn hieran gehen immer die Ge-werbe zu Grunde. Jeder, der in die Innungaufgeuommen wurde, mußte sein Meisterstück ma-che», und indem er seine Geschicklichkeit erwiesen.