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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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Die ganze Kriegscinrichtung der Nationgründete sich ans den Ackcrhof und war Er-be last. Eben so die Rechtsfindung. Nur Erbenwaren Ecbtbürtig und hatten Echtwort undkonnten Schöffen sein, und als solche ein rechts-gültiges Urtbcil weisen.

Damit keine arme und hcimathlose Leute un-ter ihnen entstehen konnten, so durfte kein Acker-hof zerstückelt werden, und jeder hatte, nach un-serer Art zu reden; die Natur einer Staats-aktie.

Die ganze Staatseinrichtung war ans dieErhaltung der gemeinen Freiheit berechnet, undruhte auf der Würde des Mannes, der in seinerWehre als Priester nnd König herrschte. Derganze Staat war eine Republick von Königen,deren keiner vom andern konnte bestraft werden,die keinen gemeinen Richter über sich erkanntensondern die ihr Recht bei Genossen-Gerichtennahmen, bei Schöffen die Echtbürtig waren wiesic und die jegliches Vergehen unter einandernach Wehrgcld büßten, allein nie körperlicheoder entehrende Strafen zu leiden hatten.

Nie hat ein Staatsvcrcin unter Menschenbestanden der auf edlcrn Grundlagen geruht.

Diese Republick von Königen mußte mit ih-rer ganzen Gesetzgebung und Kriegscinrichtungin Verwirrung kommen, sobald geringe und hei-mathlosc Leute entstanden, welche nicht Echtbür-tig waren, welche kein Echtwort hatten und die