theil mit dem Geleite verknüpft war, so bildete sich hieraus eiabesonderes Recht, und sie sagte:, Sic wollte die Kaufleute undihre Waarcn durch ihr Land begleiten, und dagegen das Geleit,Geld ziehen. So haben wir oben in der Julichschen Geschichtegesehen, daß die Neichsvogtei von Dergheim, welche der Pfalz,graf an sich gebracht, und mit der er den Grafen Wilhelmvon Jülich im Jahr 12z; belehnte, den Wildbann zwischenMaas und Rhein hatte und das Geleitrecht, von Kölln nachBerghcim und von Dergheim nach Aachen.
Das Geleitrecht ging ursprünglich vom Kaiser und Reichaus. Die kaiserlichen Vögte waren damals beauftragt. Als aberdie Grafen mehrere Reichsvogtcien in einer Hand vercinigtui,(so wie bann Graf Wilhelm in dem angeführten Lehnbrikfeacht Neichsvogteicn übcrkam) und als sich aus dem Besitz dies«Rclchsvogtcien die Landeshoheit entwickelte, so kam das Ek-leltsrecht ausschließend in die Hände der Grafen und Herzogeso nun Landesherren geworden.
Die Landesherren nahmen nun die Gcleitsgeldcr, ohne aberBewaffnete mitzugeben, und da der Kaiser entfernt, und sonstkeine'Hülfe zu haben war, so beschlossen die Städte sich selb«zu helfen, und dieses war der Grund und die Entstehung vondem handelnden Kricgsstaatc, der Hansa.
Es waren damals auf den europäischen Küsten, viele kleineKriegsstaaten, die auf dem Mecrschiffe lebten, und die baldhier bald dort waren, und die größtenthcils Normännischen Ur,sprungs. Diese landeten bald hier bald dort auf den Küsten,nicht um zu erobern, sondern um Beute zu machen.
Gegen diese kleinen Kriegsstaaten, so häufig in der Elbe er-schienen, und die auf eine unschickliche Weise See. ander geranntwerden, verbanden sich die Städte Hamburg, Lübeck und Bw
2) Einer von diesen normännischen Kricgsstaaten, eroberte i», Jahrroüü England. An seiner Spitze stand der Normannische KönigWilhelm, der den Namen Wilhelm der Eroberer erhielt, nnd der, umseine Eroberung in England z» befestigen, das Land in 60125 Leinsthciltc, welche er thcils unter seine Gesellen lVasallcn) verweilte,thcils unter die unterworfenen Eingebornen und so seinen Staatwirder aus Grundbesitz.gründete.