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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
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und feinen großen Dienstleuten (den Grafen und Bischöfen),gefällt, und man verliert sogar den Namen und den wahrenBegriff des Eio^rhums."

„Alle Ehre im Dienste, und der schwäbische Friedrich,aus dem Hause der Hohenstaufen, bemüht sich vergeblich der kauserlichen Krone, worin ehedem jeder gemeine Landeigemhümirrin Kleinod war, durch bloße Dicnstlcute ihren alten Glanz wie,der zu geben."

„Mehr als einmal erforderte es in dieser allgemeinen Noch,alles Lehn,' Pacht, Zins, und Baucrnwescn von Reichewegenwieder anfzuhcbcn, und von jedem Ackcrhof: den Eigenthüiiirrzur Rcichsverthcidignng anfzumahncn, und so den alten Heer-bann wieder hrrzustellen. — Denn nachdem die Lehn erblich ge-worden, fielen solche immer mehr zusammen. Der Kriegslechewurden also weniger. Sir waren zum Theil erschöpft, und wiedie auswärtigen Monarchien sich durch die gemeine Hülse erho-ben, indem dje Krone den dritten Stand begünstigte, so warendie Lehnlrncc nicht im Stande, ihr Vaterland dagegen alleinzu vrrrheiüigeu. Allein eine sogar große Revolution wäre dasWerk eines Bundschuhes gewesen."

„Man mußte also auf einem fehlerhaften Plane fottgehm,und die Zahl der Diensilente mit unbelchntcn, unbegütenen undzum Thxil schlechten Leuten vermehren, allerhand Scharm» vonKnechten errichten, und den Weg cinschlagcn durch dem manUqchgchenöS zu den stehenden Herren gekommen."

Dieses war alles eine Folge vom Untergänge des Heerban-nes, wodurch die Vertheidigung des Reichs aufgehört hatte eineNm'onalang.'iegeiihcit zu sein. Sie war jetzt blos eine Angr-kegniheic d?r Landesherren und ihm Dlsnst, und LchnlsUiengeworden,

H- tgo,

Allein die Landeshoheit fühlte sich jchr hnrch ihre Lehns-und Dienstlrme beschränkt, denn mit diesen konnte sie auch nochwenig nach eigener Einsicht verfahren , weil cur Lehnsmann,der auf seinem Lehngute gefestigt ist, immer noch eine gewisseUnabhängigkeit genießt.