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Hände der Eingebomen, und in diesem Falle glaube ich, daßsich folgende Bedenken regeben:
Bei einer guten Staatseinrichtung muß man hauptsächlichLahm sehen: das; der gesetzgebende Th eil frisch undae>'!, nd und ohne Flecken und ohne Corruptioableibe. Hat man dttscs erreicht, so ist cs kein großes Unglück,wenn dann die Verwaltung auch einmal ans irgend einen Punktschleckt wird. Sie corrigirt sich immer schnell an dcrqeiu>' gebliebenen Gesetzgebung und an der Scsifentlichkcit.
Jede Gesetzgebung corrumpirt fick) aber eben an dem Anthcileder sie an der Verwaltung nimmt, und an der Bezahlung, diesie für diesen Auch il erhält, — so wie auch alle Gesetz-gebungen verdorben werden, wo die DeputatenTagegelder oder Gehalte bekommen- und wo ihreVerrichtungen mehr oder weniger rin Broderwerifür sie werden.
Das Deamtcnclemciit ist aber dasjenige, was sich seiner Na-tur nach am wenigsten durchs Bezahlen corrumpirt, da es ein-mal in legaler W-ise als Brodwinmmg hierauf eingerichtel ist,und deswegen bin ich der Meinung, daß inan da, wo der N»tur deS Gegenstandes nach, die Arbeit mit Geld muß vergälltwerdco, gar kein stäni isches Prinzip znm Grunde lege, sondernrein das Bcanitenprinzip walten lasse. So muß in jeder Ge-meine der Skcueremp äna-w ein Beamter seyn, der den Empfangin g, 4, g Gemeinen hat, damit er die ganze Woche mit sti-llem Empfanae und Rechnungswesen zu khuu hat, und hinrei-chend von seinen Proze-iteu leben kann. Beauftragt man in jederEcm, ne einen Schöffen damit, so bringt inan jrde Gemeintum einen guten Schöffen, der dann ein schlechter Skeucrempfäii-ge wird, welker seine Rückstände nicht weiß beizuhalten und seineSchreibereien nicht in Ordnung, — und der nun nicht weist:ob er seinem Empfange oder seinem Ackerbau lebe»soll, und darüber eins über das andre vernachlässigt.
Ich glaube daher daß m en wohlthut, daß mau das ständbsche Element ganz entkernt von der Verwaltung hält, um eSvor jedem Verderben zu sichern, und die Verwaltung rein in