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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
Seite
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ihre JntresseN ix so fern immer entgegengesetzt bleiben, wie dasdes Käufers und Verkäufers es ihrer Natur nach sind, so habendoch beide eine vollkommene Kenntniß ihrer gegenseitigen Jntres,sen, und es ist nicht abzusehen, warum sie sich in zwei Kämemern versammeln sollen, und dadurch den Mechanismus ihrerDerathungrn erschweren. Unter diesen Umständen bekämpfensich die verschiedenen Meinungen am besten in Einer Kammer,>>vo den» nachher, wenn sie sich hinlänglich mit einander abgc,I kämpft, die Abstimmung zeigt: welche die stärkere gewe,Wseu? Der Grund der Thcilung in zwei Kammern so bei denRcichsständen ist, fällt bei den Provinzialständen weg. Denndiese gerathcn ohnehin nie i» Aufruhr, und wenn sic es thäten,so wäre solches eben so gefahrlos, als wenn irgend eine Ge,meine in Aufruhr geräth, und so wie dieses die benachbartenGemeinen nicht berührt, so berührt jenes die benachbarten Pro,viuzcn nicht. Zudem können sie keine gefährliche Gesetzentwürfemachen, da alle durch die Kammern der Neichsstände müssen,ehe sie zur Krone gelangen können.

Alle Wahlen wenden sich immer gegen grosses Vermögen,und jedes große Vermögen so sich in den Städten entwickelt,besteht zu gleicher Zeit in einem bedeutenden Landbesitz. Sowurde z. B. bei unserm ehemaligen Departementalrath vonKölln der Danquier Schafhausrn gewählt, der zugleich einer dergrößten Grundbesitzer des Departements war, und also zu glei,chcr Zeit die Jntressen des Landes und die der Stadt vertrat.

Eine zweite Frage bei den Provinzialständen ist die: ob beiihnen, so wie bei den Rcichständen, auch erbliche Stände seynsollen?

Alle Provinzialstände sind ihrer Natur nach erblich, da jederBesitzer einer Landaktie das Recht hat auf dem Landtage zu er,scheinen, und sein Sohn, der diese Landaktie vom Vater erbt,hat ebenfalls das Recht auf dem Landtage zu erscheinen; ebenweil sie ein Erbgut ist, und das Recht auf dem Erbgute Hafter.

Da aber die Anzahl der Landaktionäre zu groß, als daß siealle erscheinen könnten, so können sie füglichcr Weise nicht an,ders als durch Depiltirte erscheinen, wodurch dann eine eigent,liche Vertretung, rin eigentliche Repräsentation entsteht. Denn