Die Gesetze wurden blos von den höheren Staatsbeamten ent,werfen, und dem Könige zur Unterzeichnung vorgelegt, ehe dasGutachten der Nation darüber eingcholt worden. Line Folgehievon war, daß die Gesetze vielfach sehr unvollkommen gefaßtwaren, und daß sie bei ihrer Ausführung auf so viele Hindcr,nisse fließen, daß sie entweder ganz oder zum Thcil wieder zu,rückgenomincn werden mußten, wodurch dann eine Menge Ver,ordnungen entstanden, bei denen die spateren die früheren theilsaufhoben, theils modificirten. Hiedurch entstanden dann so ver,wickelte und doppelsinnige Bestimmungen, daß nur wenig Men,scheu waren, die sich rühmen konnten: daß sie die Gesetzeihres Landes in der Vollkommenheit kennten, daßsie vor Jrrthum sicher. Eine zweite Folge hievon war:daß dem Volke die Gesetze und die Gründe für die Gesetzegänzlich unbekannt lvaren, und daß es sie vielfach unrichtig br,mtheilte und tadelte, nicht so sehr aus bösem Willen, als ausUnkenntniß.
Dadurch, daß die Gesetzgebung öffentlich wird, ist der ersteund der größte Schritt zu ihrer Vervollkommnung geschehen,und alle andere folgen unmittelbar aus diesem.
Weil die Gesetze hiedurch sehr vollkommen werben, undmöglichst genau auf den Zustand der Gesellschaft und auf dieVerhältniße der Dinge passen, so fällt das Regieren nach demAugenmaaße, welches man früher eben der Unvollkommenheit derGesetze wegen vielfach Nachsehen mußte, völlig weg. Auch würdees schon dadurch unmöglich werben, da nun jedermann die Ge,setze kennt, und .also jeder, der nicht Lust hat zu gehorchen,wenn ihm etwas befohlen wird, das in keinem Ge-setze vorgcschrieben, grade zu sagt: er thät es nicht, ebenweil er berechtigt, blos den Gesetzen zu gehorchen und niemalsder Willkühr.
Die Verwaltung geht dann mit einer größeren Leichtigkeit,und der beständige Konflikt der Behörden, und das burcheinan,der greifen der Geschäftskreise fallt weg, eben weil in der Ge,schgebung des Reichs alles in großen Massen geordnet wird,und das klein verwickelte Räderwerk vermieden, wodurch dieStaarsmaschiene ein großes Planetarium geworben, in welchem