im Lauft der Jahrhunderte zu einem Staate vereinigt, »ndverbunden.
Alle gehören demselben regierenden Häuft, alle haben dieftl«be Gesetzgebung, alle haben dieselbe allgemeine Verwaltung. —Die edlen Geschlechter, so die Kammer der Reickshrrren bilden,wohnen in allen Provinzen zerstreut, »nd versammeln sich wennder König sie ruft. — Zn die Kammer der Gemeinen sendenalle Grafschaften und alle Provinzen ihre Landbothen, und sobaldder König unter sie tritt, umgeben von den Prinzen des Hau«fts und von den Häuptern der edlen Geschlechter, so ist dieNational,Versammlung eröffnet. —
§ 97-
Fünf verschiebt»« Gattungen von Staaten leben aifo aufdemselben Boden; — Die Familien. Die Gemeine tr-Die Grafschaften. Die Provinze». Das Reich
Jeder folgende schließt den vorigen, geographisch genommen,rin, und bas Leben des Ganzen ist dann gesund «nd frisch zuNennen, wenn jeder dieser Staaten sein eigenes Leben in sichträgt, und auf eine Weift constituirt ist, wie es seine Naturerfordert, so daß er sich regen und bewegen kann, wie sein ein«wohnender Trieb es verlangt.
Das ist eben das Verderben der Neuere» Zeit gewesen, daßman das Reich ober die Monarchie allein einen Staat genannt,und daß man cs geleugnet, daß die Familie, die Gemeine,die Grafschaft und die Provinz ebenfalls Staaken wären,die ihr eigenes Leben und ihre eigene Selbständigkeit in sichtrügen. Indem det große Staat nun gar kein eigenes Lebenund, keinen eigenen Verstand bei den kleinen anerkannte, sostarben diese auch nach und nach ab, und aller Organismuslößte sich auf. Keine Gemeine dürfte über ihren Mühlbacheine Brücke bauen, ohne Genehmigung der Regierung, dieihr den Plan und den Baumeister dazu sendete, und einevöllige Stumpfheit und Dummheit von Seiten der Gemei,ne, würde eine unausbleibliche Folge davon g wesen ftpn,wenn nicht glückltter Weise die Eingesessenen genöthigr gewesenwären, in ihren Privatgeschäften ihren Verstand einigermaßen