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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
Seite
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Bemühungen aufhalten, als welcher aus innern Schwierigkeitender Sache selbst entspringt.

Die große Verschiedenheit der deutschen Bundesstaaten, wel,che nothwenbig auch auf die ständische Verfassung Einfluß äus/sert, bringt es mit sich, daß über Grundsätze, die für alle pas»sen, und über eine Zeit, wo selbige in jedem Staate in Krasttreten können, eine gemeinsame Berathung auf der Bundesver/sammlung wenigstens mit Erfolg nicht statt finden kann. Dennnur aus der innersten und genauesten Kennrniß eines jeden Lan/des, wie sie Eingebornen beiwohnet, aus einer unmittelbarenBerührung der verschiedenen Organe des politischen Lebens ei«nes jeden unter sich, aus einer vertrauungsvollen innern Bergethung und Verhandlung kann die Grundlage der ständischenVerfassung, die Art und der Moment ihrer Geburt naturgemäßund zum waren Heil der Sache hervorgchen. Solche Ereignisseum ständische Einrichtungen zu bcrathen und zur Reife zu brin/gen, finden sich aber in der Bundesversammlung, »ach der Weisewie dieselbe gebildet ist, nicht beisammen. Sie könnte nur ab/strakte,Satze aufstellen, die ungefähr auf alle paßten; je mehraber dies der Fall ist, desto mehr müßte sie sich in einer bloßenNegation halten, welche ganz unfruchtbar für die Abwendungbliebe. Auch würde man kaum dergleichen Sätze aufstellen kön/nen, worüber die Meinungen sich vereinigten. Indessen manin dieser Berathung beschäftigt wäre, und sie unter schwanken/den und entgegengesetzten Meinungen sich hinzögr, würden inder Erwartung des Erfolgs daheim in den einzelnen Bundes/siaaten die Vorbereitungen gelähmt, und statt einer Beförderungwürde sogar eine weitere Verzögerung die Folge von einer sol/chen Berathung auf den Bundestage sein. Ein wahres Gedei/hen ständischer Verfassung kann nur da sein, wo ein aufrichtigerund ernster Wille ist, den Artikel i;. der deutschen Bundesaktezu erfüllen, diesen kann man hei allen deutschen Staaten voraus/setzen, und von sehr vielen ist er auch durch die rühmlichstenAnstrengungen, wenn diese auch bis jetzt noch nicht immer voneinem glücklichen Erfolge gekrönt worden, zu allgemeinen An/erkennung bethätigt.

Je mehr aber die Erfüllung des rz. Artikels einem jeden