Die Stände versammelten sich jährlich auf den Landtagen,hörten die Proposikisn des Landesherr» an, und vrrwilligtcn dieneuen Steuern, nach dem Schema der vorigiährigen.
Da die Bcrathungen geheim waren, und das Volk nichts vondem erfuhr, was feine Stände auf den Landragen verhandelten, sorvardie Theilnahmc geringe, so eS an denftlben nahm. Hiezu kamdaß die Stände selber steuerfrei waren, und also au den Steuernso sic verwittigten nicht Thcik nahmen ; wodurch ihr Ansehnbeim Volke sank, welches wohl einsah, baß ihre persönliche Heer,folge, Ivegen der sie früher steuerfrei geworden, längst auf.ehört,und daß das Gut des Edelmanns, auf gleiche Weise vom Wie»xerpetuus geschützt iverde, wie das Gut des Bauern, und oaßes daher auch billig und recht, daß es auf gleiche Weise in denSteuern bezahle, deren Bestimmung eben di- Bezahlung desSvldmaunes ftp, der das Land zu schützen übernommen.
Von den Verhandlungen der Stände war nichts öffentlich.Das jurameMulN rseirnroitat», das sie bei der Ausnahmeschwuren, machte es leicht, ja sogar wahrscheinlich daß fie diplo,marische Verhandlungen mit der Landeshoheit pffsgen, und sichselber persönliche Vorcheitc, Stellen für Anverwandten u. dergl.ausbcdungen, und gegen die Versicherung von diesen, Bewillftgiiiigcn machten.
Die Zeiten des dreizehnten, vierzehnten und fünfzehnten Jahr-hunderts wo, dir ganze Landschaft Theii an den Versammlungennahm, wie wir solches in den oben angeführten Urkundengesehen, waren vorbei. Indem die kleinen Gutsbesitzer und diekleinern Städte wegblieben, war endlich ihr Recht zu erscheinenerloschen und vergessen, und cs war die allgemeine Meinung,daß auf den Landtagen blos die vier Hauptstädte erscheinenkönnten, und riltermäßige Edellelttc, so im Stande iü Ahnennachzuweiftn.
Hiezu kam, daß Aufschwörimgen auf den Landtagen in Düs.ftldorf auf ganz geringe Rittersitze geschehen, wo adelige Perso-nen, die ihre Ahnen Nachweisen konnten, einen verfallenen