Zn einem wesentlichen Punkte hatte denn bock die Landes/Hoheit nachgeben, und das Gehen an die Reichsgerichte zugeocllmüssen, wenn nemlich dieser Rcccß von che verletzt würde, Lochwuroe bestimmt, daß jetzt die Stände dem Nercbshvftathe den ge/troffenen Vergleich anzeigen, und von ihrem in Wien angestelltenAntvalde die Akten zurückfordern sollten.
Der Herzog hat den Rcceß den November 1672 in Duftftldorf unterzeichnet.
§.
Durch diesen Neceß war aber der Friede zwischen der Lan/brshoheit und den Ständen doch noch nicht völlig hergestellt.
Einige Herren von der Ritterschaft hatten ans dem Land/tage nicht mit eingestimmt, und indem ste den Satz anfstellten:baß bei nicht völliger Einigkeit ein Beschlußder Majorität die Minorität nicht binde, wand/ten ste stch klagend an den Reichshvfrath. Der Herzog nahmdieses, ( den Grundsätzen der Landeshoheit gemäß) für Aufruhr,und setzte ihre Güter unter Sequester.
Aber in Wien hatte man es ebenfalls etwas übel empfunden,daß der Herzog die Grundsätze der Landeshoheit so unumwun/den in dem Eingang« des NccesseS auseinander gesetzt, und d»man die Anzahl Qnadratmeiien überschlug, über die der Herzog,zu gebieten, so glaubte man, daß solches nicht gehen könne.
Man erließ daher ernstliche Schreiben an den Herzog, undda dieser sah, daß man stch in Wien gegen ihn erklären würde»so gab er den 27. Juli 167; eine Erläuterung zu diesem Re/,cesse, wodurch er Alle zufrieden zu stellen suchte.
In der Einleitung zu dieser sagt er: daß rs bei jenem Haupt/reccsse von 1672, den die Laudstände auch mit untrrthänigemDanke angenommen, fein Verbleiben haben chsse».
Da aber einige obgeöachtcr Ritterschaft sich wegrn eines undandern Punktes grauirt glauben, so haben Wir, airf die aller/höchst gedachte Ihrer kaiserlichen Majestät unseres allergnädig/steu Herrens geschehene Jnlerposicion, dcroselben zu unterchänig/stcn Ehren und schuldigsten Respekt uns entschlossen, folgend«Ecläutcrnngsreceß zu erlassen,
Venz. Pr, Brrf. i, Tp. H