Nachkommen gegen jedermann behaupten, so haben wir te,schlossen:
Erstens, zur Herstellung besaiten Vertrauens zwischen «nsund unfern Ständen, soll alles geschehene vergessen sein, obgleichwir das, was unsre jülich- und brrgischen Landstände beim kai,serlichen RcichShofrath in mündlich und schriftlich angebrachte»Klagen, wohl ernstlich hätten ahnden können, da solches unfern»landeSsürstlichen Respekt zuwider gerichtet war. — In der Zu,verficht, daß unsre Landständc sich solches künftig enthalten wer,Len, so wollen wir dieselben in unserer landesväterliche Huld undSchutz erhalten, und ihnen ihre Freiheiten, Briefe, Siegel,Rechte, altes Herkommen und gute Gewohnheiten bestätigen,so wie sie solche von unfern Vorfahren, den Grafen und Her,zogen von Jülich und Berg erhalten u. s. w.
Man sieht an dieser Einleitung daß die Landeshoheit schoaklar erkannt hatte, wo ihre Rechte und Befugnisse gegründet,und wie sie sie zu vertheidigen habe. *)
§. Z--
Wir wollen hier die verschiedenen Artikel des Necesses durch,gehen, indem man in ihnen klarer sieht als in vielen Worten,worin die verschiedenen Controvcrscn bestanden, in welche die Lan,deehoheik mit der Landschaft verwickelt war.
Im zweiten Artikel bewilligte der Herzog den Ständen beiihren Versammlungen und Berathungcn einen.Vcrschwicgcnhcits,Eid (jursrnsllMm tscüturLilulis ), damit sie desto freierundsicherer berathschlagen können. — Der Eid ist wörtlich vorgcschrie,ben, und der Fürst bestimmt, baß sie sich nie eines andern, weder«uf offenen Landtagen, noch bei Pciva.tzusammrnkünftcn bedienen
") Ich werde im zweite« Bande den Rcccß von iü?2 unter den Urkunde»abdrulken lassen, da er die Magna charta des Landes war. Er istin einem äußerst schlechten Kanzelcy - Deutsch abgcfaßt, und eS ist oftschwer, die Seiten laiigen verworrenen Perioden so zu lesen, daß man de»Sinn klar heraus hebe, der in ihnen liegt. — Schon deS schlechte»Deutsches wegen, mußte es schwer sein, daß die Leute sich vergebenund aus einerlei Meinung kommen konnten, so wie dieser in unser»Lagen in Würtcuiberg wieder »er Fall war.