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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
Seite
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z. Pas Erricht durch Geschwornc, in allen peinlichen Klargen, wodurch die persönliche Sicherheit unter den un,mittelbaren Schutz der angesehensten Bürger gestelltwird.

». Die Trennung der Gewalten, wodurch die Verwaltung fürsich besteht, die Rechtsfindung für sich, und die Kriegs,einrichtung für sich, und wo diese drei große Staacskör,per sich wechselseitig bewachen und einander das Gleich,gewicht halten.

Z. Die Unabhängigkeit jedes kleinern oder größer» Geniel,newescns in seinen eigenen Angelegenheiten, wodurch einfrisches Dürgerleben über die ganze Fläche des Staatsverbreitet wird.

Z.

In dieser Weife hat aber die Landeshoheit nicht geredet,und erst nachdem es ihr gelungen, die Stände völlig verschwin,den zu machen, ist man in »nsern Tagen bis zu dem Punkte ge,kommen, wo so geredet wird, nachdem große Knechtschaft langeüber das Vaterland ergangen, und die Fürsten wie die Völkergedemükhigt worden, bis beide erkannt was zu ihrem Friedendient, und sic anfgestanden sind wie rin Mann, und siezusammen gehalten haben im festen Bunde, und so den Feindabgetrieben, wozu Gott seinen Seegen gegeben«

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Die alte Controverse zwischen den Ständen und der Landes,Hoheit ging von zwkyen Punkten aus, die wirklich der Artwaren, baß sie sich schwer darüber vereinigen konnten.

Zuerst sagten die Stände: Der Fürst sey primus iubsrpaims, welcher Satz von der Landeshoheit geläugnrt wurde.

Wenn die Ritterschaft, indem sie diesen Sah aufstellte, anihren Adel dachte, und von diesem redete, so hatte sie Recht.Denn der Adel unserer alten Geschlechter ist eben so alt, wie derunserer regierenden Häuser, und die von dem Bode len,Serge und die von Nesselrode, welche so wie die alten