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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
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scher Zeit. Nur vor selbstgewählten Richtern nahm er Recht, NN»bloS schwere Fälle, über die früher die Nationalversammlung ent»schieden, hatte sich der Kaiser zur Entscheidung Vorbehalten, wenner in die Grafschaft kam und sein Pfalzgraf das kaiserliche Ge,eicht hegte. Doch auch diese wurden häufig noch an den Reichs,tag zur Entscheidung der versammelten Fürsten verwiesen, dierin großes deutsches Gcnosscngericht bildeten, wie wir solches ausder Urkunde von Kaiser Heinrich VH. von rzzi sehe». DerHeerbann war hergestRt, und jeder Ackcrhof mar ein Juwel in»er Krone des deutschen Kaisers.

Rom war eine Republik von Königen gewesen. Dieses mo,üarchische Element des Hauevaters fand sich im deutschen Mannewieder, der in seiner Wehre als Priester und König herrschte.

Karl gründete alle seine Einrichtungen aufs Christcnrhum; eine Religion die damals die europäische Welt durchürang undsie dadurch gesittet machte, daß sie dir Völker aus dem wüstenTreiben der Völkerwanderung herausbrachte, in welchem alle Kul,tur zu Grunde gegangen.

Mein grade in dieser Religion lag etwas, das diese Einrich,tungen in ihrer Wurzel untergrub.

Der Hansvater konnte nicht mehr Priester ftyn, da das Ge,heimniß der Religion am Altäre wohnte, und durch Delegationvon den Bischöfen auf den Priester übcrgegangen. Die Bischö,fr hatten cs ihrer SeitS ebenfalls durch Delegation von demPabste erhalten, dieser von den Aposteln und vom heiligenPetrus.

Der Priester der Gemeine herrschte nun in dem Erbe desMannes, und dieser sah mit entblößtem Haupte in seiner Wehredie Geheimnisse der Religion so er nicht mehr verwalten konnte,von einem fremden Manne verwalten, und in einer fremden Sprach,.

In der sächsischen Wehre herrschte hingegen der Hausvater,als Priester und als König, so wie Melchisedcrk.

Dann lagen im Christcnthum die Ideen von einer all,gemeinen Gleichheit der Menschen. Für alle Men,scheu war der Erlöser gestorben und für den König, wie fürden Bettler, war die Seligkeit auf dieselbe Weise erworben.