Diese erlebte den Erbfall, uemlich den Toö ihre? blödstnMgen Bruders, des letzten Herzogs von Cleve.
Die beiden andern Schwestern des letztverstorbenen Herzogswaren an den Herzog von ^veibrücken und an den Markgrafenvon Dmgau verheiratet; diese i bcrliefe» ihre Ansprüche anden Churfürsten von Brandenburg und an den Herzog von Neuebürg, sv baß sie bei der Erbschaft weiter nicht mehr in Betrachtkommen.
' §. 22.
Bei der Zülichsche» Erbfolge iz6r Haben wir gesehen, daßWilhelm von Berg das Herzogkhum Jülich nicht erbte, weil seinBaker Gerhard (ältester Sohn des Herzogs von Jülich) denErbfall nicht erlebt, da er von seinem Vater Wilhelm Herzog vonJülich gestorben, nemlich r;6c>. Im Herzogthmn Jülich folgteizSi der zweitgrborene Sohn Wilhelm H.
Das Haus Neuburg konnte zu seinen Gunsten anfühmi: daßdieses Gewohnheitsrecht in Jülich und Berg sei), und daß cieHerzogin von Ncubnrg die älteste Tochter von Cleve ftp, so Len< Erbfall erlebt-
Wolfgang Wilhelm, ältester Sohn der Herzogin von Neuebürg, erschien in Dortmund Namens seiner Mutter, und Markegraf Ernst von Brandenburg Namens des Churfürsten von Bran,denburg. Beide Bevollmächtigten einigten sich den zi. Mayrüoy dahin: daß sie die ganze Erbschaft, bis zur Entscheidungder Sache gemeinschaftlich verwalten wollten.
Da die' gemeinschaftliche Verwaltung zu mancherlei Streitkgkei,ten führte, so vereinigte man sich im Jahr 1624 aufs neue dahin:daß bis zur Entscheidung der Sache, Ptalz Ncuburg die Hrrzozrlhümer Jülich und Berg, und Churbrandenburg, das HcrzogthunrCleve und die Grafschaften Mark, MörS und Ravensberg fürsich verwalten solle.
Durch den Erbvergieich der 1666 zu stände kam, wlirdxdic.frvorläufige Theilung in rine endliche verwandelt.
Benz. Pr. Vers. I. Ts-,
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