seht im Lande sind schon r;z; da gewesen/und baß sie bei Geld,verwilligungen allgemeinen Ancheii an der Landschaft gehabt, undnicht blos einzelne Städte so wie später, — wo nur die vierHauptstädte Lennep, Ratingen, Düsseldorf, und Wipperfürth aufdem Landrag erschienen und das Städte Collegium bildeten.
Ursprünglich ist die ganze Landschaft vertreten worden, nicht-los die Städte, sondern auch die Flecken, die Dörfer und Kirchspiele.
Ebenfalls sind unter den großen Gutsbesitzern nicht blos dieRitter erschienen, sondern alle Schöppen, die freies Eigellthumbesaßen, keinem Herrn über sich hold und gewärtig, und alsErben Echtwort in der Gemeine hatten.— Denn der Ausdruckin der Urkunde von r;:c> wo Graf Adolf sagt: daß er die De,stimmung über die Erbfolge mit Bcrathung seiner Freunde,Männer, Dienstmänner, Burgmännner, Ritter,und Knappen genommen, zeigt, daß die Männer asicn an,Lern vorangingen, und Mann (Vir, Wsir, Wehre) bedeu,tcte damals nicht wie später jede Person männlichen Geschlechtssondern den freien Erben, der auf seinem Erbe als unab,hängiger Eigcnthümcr wohnte.
Wenn wir diese Urkunden nicht hätten, so würde es schwerfür uns diese alten Rechte der Landschaft Nachweisen zu können.Obgleich diese Recht« nicht weniger vorhandengewesen, auch, wenn diese Urkunden verlohrengegangen wäre»,welches, wir bei so vielen andern, immer möglich gewesen.
Die Ursache daß auf den spätem Landtagen immer wenigererschienen war thrüs Gleichgültigkeit, thcils Scheu vor den Ko,sten. Die größern unter den Städten wie unter den Gutsbr,sthern gingen hin; die kleinern blieben weg, weil ste glaubten,baß diese schon für sie sprechen und rächen würben. So ginge«noch in später» Zeiten im Herzogthum Jülich -c> kleine Städteauf den Landtag, diese blieben endlich weg, und ließen sich durch dievier größer» vertreten, die nun Hauptstädte hießen, und behiel,ten sich ihr Recht auf dem Landtage zu erscheinen offen, — hlssie nach einem Jahrhunderte auch selbst dieses vergessen hatten.
So haben in England viele Gemeine» ihr Recht verlohren,s» fie früher besessen, ein Glied ins Parlament zu schicken, weil