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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
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H.

Margaretha regierte, wie die Urkunde» zeige», als Erbin vonBerg und Ravensberg in beiden Landern genieinschaftlich mit ih,rem Gemäht. Doch war die Belohnung von Kaiser und Reichauf den Herzog.

Gerhard erwarb im Becgischen durch Kauf, von HeinrichHerrn zu Hardenberg die Herrschaft Hardenberg, die aus denGerichten, Weniges, Langcnberg, Mettmann und Düffel bestand.

Gerhard von Jülich starb ez6o also vor seinem Vater de«Herzog Wilhelm I. von Jülich der rz6r starb.

Er hinterließ einen einzigen Sohn, Wilhelm. Dieser folgteihm in den Grafschaften Berg und Ravensberg aber nicht insHerzogchum Jülich. Dieses ging auf den zweiten Sohndes Herzogs Wilhelm I. den Bruder Gerhards, der auch Wil,Helm Hieß, und so kam die Vereinigung der Landschaften Jülichund Berg dieses Mal noch nicht zu stände.

Die Erbin von Berg, Margaretha Wittwe des Grafen Ger,hard, führte mit ihrem Sohne Wilhelm die Regierung gemein,schaftlich. Dieser wurde i z go von dem Kaiser Wenzel mit Be,rvilligung der Ehurfürsten und Fürsten des Reichs, in den Her,zogenstand erhoben, und das bergische Land zu einem Herzogthumegemacht.

Seine Mutter führt« aber bis zu ihrem Tode den Titeleiner Gräfin von dem Berge.

§> ir.

Unter seiner und seiner Mutter Regierung finden wir die«rsteir urkundlichen Spuren von der Theiinahme der Städte inder Verwaltung des Landes. Dieses war im Jahr izS;, woWilhelm und seine Mutter die Herrschaft Blankenberg durchKauf ertvorben hatte. Da es ihm an Gelbe fehlte um denKaufschilling abzurragen, die Erwerbung aber zum Besten desLandes geschehen, so verbürgte sich dafür die sänrnttlichc Land,fchaft als Sclbstschuidener.

Dasselbe geschah 1^77 als Wikhelm unk> feine Mutter meh,rrrr Güter von den Eeörssdcrn Hirsch erworben. Ebenfalls im